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   FG Baden-Württemberg, 30.11.1994 - 6 V 25/94   

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FG Baden-Württemberg, 30.11.1994 - 6 V 25/94 (https://dejure.org/1994,30352)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.11.1994 - 6 V 25/94 (https://dejure.org/1994,30352)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. November 1994 - 6 V 25/94 (https://dejure.org/1994,30352)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 534
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Hamburg, 08.11.2005 - I 229/05

    Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen gemäß § 69 Abs. 4 FGO im gerichtlichen

    Es ist streitig, ob das Ausbleiben einer zeitnahen Antragsbegründung mangels Rechtsschutzbedürfnis bereits zur Unzulässigkeit des Antrags führt (so FG Hamburg a.a.O.; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. November 1994 - 6 V 25/94 - EFG 1995, 534; FG Köln, Beschluss vom 22. Oktober 1998 - 15 K 6377/98 - EFG 1999, 127) oder - unter Hinweis auf eine gesetzlich nicht vorgesehene Begründungsfrist - lediglich dessen fehlende Begründetheit nach sich zieht (so Seer a.a.O. m.w.N.).
  • FG München, 15.06.2015 - 2 V 2843/14

    Rechtmäßigkeit von Schätzungsbescheiden über die Einkommensteuer bei Einkünften

    Lässt ein Antragsteller eine gesetzte Frist zur Begründung des Antrags ungenutzt und ohne Rückmeldung oder Fristverlängerungsantrag verstreichen, dokumentiert er damit gerade, dass es auch aus seiner Sicht an einer - zuvor offenbar angenommen - Eilbedürftigkeit fehlt (vgl. Beschlüsse des Finanzgerichts München vom 23. Juni 2008 6 V 4320/07 , , des Finanzgerichts Hamburg vom 8. November 2005 - I 229/05 , EFG 2006, 426; des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 30. November 1994 6 V 25/94, EFG 1995, 534, des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12. Februar 1990 16 V 204/89 A, EFG 1990, 481).
  • FG München, 15.01.2015 - 2 V 2843/14

    Antragsbegehren, Rechtsschutzbedürfnis

    Lässt ein Antragsteller eine gesetzte Frist zur Begründung des Antrags ungenutzt und ohne Rückmeldung oder Fristverlängerungsantrag verstreichen, dokumentiert er damit gerade, dass es auch aus seiner Sicht an einer - zuvor offenbar angenommen - Eilbedürftigkeit fehlt (vgl. Beschlüsse des Finanzgerichts München vom 23. Juni 2008 6 V 4320/07, juris, des Finanzgerichts Hamburg vom 8. November 2005 - I 229/05, EFG 2006, 426; des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 30. November 1994 6 V 25/94, EFG 1995, 534, des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12. Februar 1990 16 V 204/89 A, EFG 1990, 481).
  • FG Baden-Württemberg, 29.04.1998 - 6 V 13/98

    Notwendigkeit der Begründung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung;

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